Aufgrund der Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen ist es ab dem 20.4.2020 gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen den Spielbetrieb zu eröffnen. 

Im folgenden Link sind alle Maßnahmen beschrieben.https://www.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.663678.de 

Hier auszugsweise die den Tennissport betreffenden Regelungen :

Zusammenkünfte in Vereinen - unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.

Darüberhinaus hat der Vorstand verschiedene vereinsinterne Maßnahmen beschlossen, die dem Schutz der Mitglieder dienen und andererseits den Tennissport ermöglichen. Diese folgen  den Empfehlungen des Deutschen Tennisbundes und sind per email an alle Mitglieder versendet worden. 

Sportliche Grüße 

Teja Grzeskowiak 1. Vorsitzender

Im Namen des Vorstands